Gefährdungsanalyse Trinkwasserverordnung
Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen zur Beseitigung von Legionellen , Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen in Trinkwasseranlagen.
Trinkwasserhygiene VDI/DVGW 6023
Hygieneinspektionen und hygienisch-technische Anlagenprüfungen für eine regelkonforme Betriebsführung von Trinkwasser-Installationen.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel!
Daher sind Trinkwasseranlagen gemäß §17 (1) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.
Zudem müssen die Anforderungen für die mikrobiologischen und chemischen Parameter nach Trinkwasserverordnung an den Wasserentnahmestellen einer Trinkwasser-Installation zu jeder Zeit eingehalten werden.
Bei Überschreitung von Grenzwerten für mikrobiologische und chemische Parameter an den Entnahmestellen des Trinkwassers besteht daher gemäß §16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ein gesetzlich vorgeschriebener Handlungsbedarf für den Inhaber oder sonstigen Unternehmer (UsI) der betroffenen Trinkwasseranlage.
Aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten steht der Inhaber oder Betreiber für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt einer hygienisch-sicheren Betriebsweise der Trinkwasseranlage in einer besonderen Verantwortung.
Zur Einhaltung einer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingerichteten und hygienisch-sicheren Trinkwasser-Installation unterstützen wir bundesweit Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Handlungspflichten nach Trinkwasserverordnung.
Gefährdungsanalysen nach § 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Erstellung einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse nach §16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgrund von mikrobiologischen Kontaminationen durch Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Mikroorganismen in Trinkwasser-Installationen.
Konformitätsprüfung von Trinkwasser-Installationen nach TrinkwV
Hygienisch-technische Überprüfung und Bewertung von Trinkwasser-Installationen zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen gemäß neuer Trinkwasserverordnung und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlungen).
Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten durch den Betreiber : Maßnahmen bei mikrobiellen Auffälligkeiten in Trinkwasser-Installationen
“ Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuß oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist! “ §4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Rahmen der Trinkwasserverordnung neue und wichtige Vorgaben erlassen, die bei mikrobiologischen Auffälligkeiten in einer Trinkwasseranlage unverzüglich deren Ursachenklärung, sowie eine fundierte Beseitigung der Kontamination vorsehen.
Um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden, muss bei einem Befall des Trinkwassers mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen pathogenen Keimen unverzüglich gehandelt werden.
Gefährdungsanalyse bei Legionellen nach §16 (7) TrinkwV
Wir bieten folgende Leistungen an : Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach §16 (7) Trinkwasser-Verordnung und der neuen technischen Regel VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen im Trinkwasser sind hier pflichtgemäß durch den Betreiber der Anlage durchzuführen.
Wie sieht eine Gefährdungsanalyse aus ? Was sind die Inhalte einer Gefährdungsanalyse ?
Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung sind durch einen Sachverständigen hierzu alle möglichen und denkbaren Gefahren, die von einer Verteilung des Trinkwassers ausgehen können zu ermitteln und hinsichtlich des hieraus resultierenden Risikos für die Hygiene und den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasseranlage individuell zu bewerten.
Gemäß Trinkwasserverordnung beinhaltet eine Gefährdungsanalyse folgende wichtigen Punkte:
Eine Gefährdungsanalyse soll dem Betreiber einer Trinkwasseranlage Hinweise zu technischen und betriebstechnischen Mängeln in seiner Anlage liefern sowie die notwendigen Abhilfemaßnahmen empfehlen. Mit dieser Analyse soll die Trinkwasseranlage ertüchtigt werden um den Nutzern wieder „legionellenfreies“ Trinkwasser zu liefern.
Wie hoch sind die Kosten einer fundierten Trinkwassergefährdungsanalyse?
Gefährdungsanalysen für Trinkwasseranlagen sind gemäß der Empfehlung und weiteren Vorschriften des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012) in Form eines fundierten Gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen zu erstellen.
Bei einer Gefährdungsanalyse handelt es sich um ein Sachverständigengutachten.
Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse, einschließlich der erforderlichen Ortsbegehung erfolgt in der Regel über eine mehrtätige Sachverständigentätigkeit und erfordert fundierte Fachkunde.
Je nach Anforderung der Gefährdungsanalyse, der Vorgehensweise des Gefährdungsanalysten sowie der anschließenden Abrechnung (auf tatsächlicher Stundenbasis) können die Kosten variieren.
Desinfektion von Trinkwasser-Installationen zur Beseitigung einer mikrobieller Kontamination
Die Anlagendesinfektion ist im Gegensatz zur Desinfektion des Trinkwassers eine diskontinuierliche Maßnahme, die eine Trinkwasser-Installation von der Kontaminationsstelle bis zur Entnahmestelle des Verbrauchers erfasst.
Bei der thermischen Desinfektion zur Legionellenbekämpfung im Sinn des DVGW-Arbeitsblattes W 551 wird die Wassertemperatur so eingestellt, dass sie an allen Stellen der Trinkwasser-Installation für mindestens 3 Minuten mit 70 °C beträgt.
Die Durchführung der thermischen Desinfektion gehört ebenfalls zu unserem Aufgabenspektrum.
AnkerRainer Saalfeld
Sachverständigenbüro
Gas- und Wasser-Installateur-Meister
Gutachter im BVFS
Hygienefachkraft gemäß VDI 6023 A + B
Geschäftsstelle:
Sommerstr. 28
82140 Olching
Telefon : 08142-284911
Fax : 08142-2849230
E-Mail: info@trinkwassergutachten-saalfeld.de